Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach § 5 (3) Nr.6 ArbSchG
Ein Angebot von: Martin Hubal
Preis: nach individuellem Angebot/Aufwand
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Konzeption und Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gem. § 5 (3) ArbSchG, Ziffer 6. Umsetzung im Rahmen der Empfehlungen der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie)

Was ist der Nutzen für Unternehmen?

Nachkommen einer gesetzlichen Verpflichtung!
Arbeitgeber sind verpflichtet auf Basis einer Beurteilung der psychischen
Belastungen der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des
Arbeitsschutzes erforderlich sind!
Vermeiden von Rechtsfolgen wegen Pflichtverletzung - Verstoß von
Arbeitsschutzvorschriften
Vermeiden von Bußgeldern oder Strafen
Vermeidung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden aufgrund
psychischer Belastungen und fehlender Gefährdungsbeurteilung
Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Mitarbeitergesundheit
Erhöhung der Attraktivität als Arbeitgeber
Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit, geringere Fluktuation
Mittel- bis langfristige Senkung des Krankenstandes
Senkung der Personalkosten
Verbesserung der Informations- und Kommunikationsprozesse
Optimierung von Arbeitsprozessen und Produktivität

Was ist der Nutzen für Mitarbeiter?

Bessere Gesundheit und Arbeitsschutz
Mehr Zufriedenheit durch niedrigere Belastungen und Partizipation
Besseres Betriebs- und Führungsklima
Aufbau von Vertrauen und Wertschätzung

Zielgruppe des Angebotes

Klein- und mittelständische Unternehmen

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